Dienstag, 22.11.2022
Gemeinschaftswald ist grundbuchfähig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Blick auf das Hessische Waldgesetz (HWaldG) entschieden, dass ein Gemeinschaftswald, also ein Privatwald, der von einer Gemeinschaft genutzt wird, grundbuchfähig ist und damit auch eigene Anteile an dem Waldgrundbesitz erwerben kann. Das OLG hob im Beschwerdeverfahren eine anders lautende Entscheidung des Grundbuchamtes auf.

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