Donnerstag, 8.7.2021
Ermittlung des Steuerschadens eines unfallverletzten Ehepartners

Wird eine erwerbstätige Ehefrau, die mit ihrem Partner steuerlich gemeinsam veranlagt wird, bei einem Unfall verletzt, berechnet sich ihr Steuerschaden auf Grundlage der Zusammenveranlagung. Damit weicht der Bundesgerichtshof teilweise von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und betont, dass die gesamte gemeinsame Steuerlast des Paars für jeden Partner eine eigene Steuerschuld darstellt. Eine Berechnung nur auf Basis des Einkommens der Geschädigten sei dadurch nicht zulässig.

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