Montag, 17.5.2021
Vertretung des Kindes durch unverheiratete Mutter bei Vaterschaftsanfechtung

Solange eine Mutter nicht mit dem rechtlichen Vater verheiratet ist, kann sie im Verfahren auf Vaterschaftsanfechtung ihr minderjähriges Kind allein vertreten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Weiter entschieden die Richter, dass eine sozial-familiäre Bindung zum gesetzlichen Vater die Anfechtung des leiblichen Vaters auch dann ausschließe, wenn sie sich erst im Laufe des Verfahrens entwickelt habe.

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