Montag, 26.4.2021
Zwei Schilderpräger bei Kfz-Zulassungsstelle

Eine Immobilieneigentümerin verhält sich nicht missbräuchlich, wenn sie Räumlichkeiten gegenüber einer Kraftfahrzeugzulassungsstelle an zwei verschiedene Schilderprägebetriebe vermietet. Die Erstmieterin habe keinen Anspruch auf Konkurrenzschutz, hat der Bundesgerichtshof entschieden, wenn der Bedarf für einen weiteren Schildermacher vorhanden ist und sie nicht unbillig dadurch belastet werde. 

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