Dienstag, 22.11.2022
Freier Zugang zum Geldwäscheregister verletzt EU-Grundrechte

Der Europäische Gerichtshof hat Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt. Hintergrund ist eine Bestimmung, wonach Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften in der EU in allen Fällen für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Der damit verbundene Eingriff in die durch die der EU-Grundrechte-Charta gewährleisteten Rechte sei weder auf das absolut Erforderliche beschränkt noch stehe er in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel, entschied der Gerichtshof am 22.11.2022.

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