Die EU-Kommission hatte bereits im November 2021 ein Verfahren wegen mutmaßlich diskriminierenden Familienleistungen aus Bayern gegen Deutschland eingeleitet. Da die anschließende Stellungnahme aus Sicht der EU-Kommission die Bedenken nicht ausräumen konnte, hat die Bundesrepublik laut einer Mitteilung der EU-Kommission nun zwei Monate Zeit, notwendige Maßnahmen zu ergreifen - ansonsten könnte der Fall vor dem EuGH landen.
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