Mit Zahlungseingang eines Vorschusses auf den voraussichtlichen Vergütungsanspruch einer Rechtsanwaltsgesellschaft entsteht bedingt bereits der Rückzahlungsanspruch auf nicht verbrauchte Gebühren. Diese Verbindlichkeit geht auf die Gesellschafter einer nach Zahlungseingang aufgelösten Rechtsanwalts-GbR über. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Haftung der früheren Gesellschafter für diese Schuld erst nach fünf Jahren verjährt.
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