Montag, 7.11.2022
Datenerhebung im Rahmen des Zensus 2022 rechtmäßig

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz ist berechtigt, bei der Gebäude- und Wohnungszählung die im Zensusgesetz 2022 näher bezeichneten strukturellen Angaben einschließlich sogenannter statistischer Hilfsmerkmale zu erheben. Dies geht aus einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor. Die Ausgestaltung des Zensus 2022 entspreche den verfassungsrechtlichen Vorgaben und sei auch mit der DS-GVO vereinbar.

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