Für die beabsichtigte Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden kann. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.
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