Freitag, 26.8.2022
Vermieter darf auf Gas basierende Warmwasserversorgung nicht einstellen

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgericht Frankfurt am Main darf ein Vermieter nicht willkürlich die auf Gas basierende Warmwasserversorgung einstellen. Der Eilantrag des Hausmiteigentümers gegen eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung der Stadt bleibt damit erfolglos. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland zu den Mindeststandards für ein menschwürdiges Wohnen, betonte das VG am Freitag.

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