Freitag, 22.5.2020
Nord-Stream-Klagen gegen Änderung der Gasrichtlinie unzulässig

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG gegen die Änderung der Gasrichtlinie 2009/73/EG mit Beschlüssen vom 20.05.2020 als unzulässig abgewiesen. Die Betreiberinnen der Gasfernleitungen Nord Stream 1 und 2 seien jedenfalls nicht unmittelbar betroffen. Durch die Änderung wurden bestimmte Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt, etwa Vorgaben zur Entflechtung der Eigentumsverhältnisse, auf Gasfernleitungen aus Drittländern erstreckt.

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