Montag, 14.11.2022
Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt

Zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise erhalten Gas- und Wärmekunden im Dezember einmalig Soforthilfen. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz, das der Bundestag am 10.11.2022 beschlossen hatte, in einer Sondersitzung am 14.11.2022 gebilligt. Es kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Haushaltskunden und kleinere Unternehmen müssen dann die Abschlagszahlung für den Dezember nicht zahlen.

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