Die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20.12.2022 hat weiterhin Bestand. Das darin ausgesprochene Aufenthalts- und Betretensverbot ist voraussichtlich rechtmäßig, entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Es bestätigte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen.
Mehr lesenGegen die energiepolitische Entscheidung des Bundes und der Länder, trotz der Umweltschädlichkeit des Braunkohleabbaus an der Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle festzuhalten, ist kein Ankommen. Dies bekamen der Besitzer eines Hofes und zwei Mieter zu spüren, die sich im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau Garzweiler II dagegen zur Wehr gesetzt hatten, dass die RWE Power AG vorzeitig in den Besitz der Grundstücke eingewiesen worden war. Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte ihre Eilanträge ab.
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