Die anwaltliche Vergütung wird in einem laufenden Verfahren dann fällig, wenn es mehr als drei Monate "ruht". Das geht dann laut LAG Berlin-Brandenburg auch ohne förmlichen Ruhebeschluss. Das Gericht müsse allerdings zu erkennen geben, dass es das Verfahren von sich aus nicht wieder aufrufen werde.
Mehr lesenSogenannte regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dieses Fälligkeitserfordernis ergebe sich aus dem Zweck der Ausnahme vom Zu- und Abflussprinzip, steuerliche Zufälligkeiten zu vermeiden.
Mehr lesen