Donnerstag, 12.11.2020
Pandemiebedingtes Betriebsverbot für kosmetische Fußpflege vorläufig rechtswidrig

Überwiegend bestätigen die Gerichte bislang die nach der Corona-Verordnung angeordneten Schließungen von Betrieben. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat nun aber dem Eilantrag des Betreibers einer kosmetischen Fußpflegepraxis stattgegeben. In der Schließung seines Betriebes liege eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit Friseursalons, die vom Betriebsverbot ausgenommen seien.

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