Mittwoch, 7.9.2022
Fußfessel als Gefahrenabwehrmaßnahme

Eine Rückkehrerin aus Syrien, die vier Jahre lang der IS-Ideologie angehangen hatte, kann auch nach ihrer Distanzierung davon noch als Gefahr für terroristische Straftaten betrachtet werden. Der Bundesgerichtshof billigte die Anlegung einer elektronischen Fußfessel bei ihr, weil in die Anordnung alle Erwägungen für und gegen die Maßnahme eingeflossen seien. Eine bestimmte Gewichtung könnten die Karlsruher Richter nicht vorschreiben.

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