Dienstag, 2.3.2021
Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

Die Anordnung der Stadt Flensburg, dass Friseure und Nagelstudios dort – anders als im Rest Schleswig-Holsteins – zunächst bis zum 06.03.2021 geschlossen bleiben müssen, bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren am 01.03.2021 entschieden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der weiterhin hohen Inzidenz und der starken Verbreitung der britischen Variante des Coronavirus in Flensburg.

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Dienstag, 16.2.2021
Friseure bleiben in Niedersachsen bis März weiter zu

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat den Antrag der Inhaber eines Friseurbetriebs abgelehnt, die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes weiterhin ausgesprochene Schließung von Friseurbetrieben einstweilig außer Vollzug zu setzen. Der besonderen Bedeutung der Friseursalons für die Bevölkerung werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass deren Öffnung zum 01.03.2021 unabhängig vom Erreichen eines Inzidenzwerts vorgesehen sei.

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