Dienstag, 23.6.2020
5.000 Euro Schmerzensgeld für missglückte Blondierung beim Friseur

Nach einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung und dadurch verursachten Verletzungen stehen der geschädigten Person Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes hat das Oberlandesgericht Köln am 19.06.2020 jetzt in einem Fall wegen des langwierigen schmerzhaften Verlaufs und eines bleibenden Schadens auf 5.000 Euro festgesetzt. 

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