Freitag, 27.11.2020
"Frischzellentherapie" darf nicht am Menschen angewendet werden

Mit Urteil vom 27.11.2020 hat die unter anderem auf das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb spezialisierte Erste Handelskammer des Landgerichts München I einem Unternehmen die Herstellung, Anwendung und Bewerbung von Frischzellen tierischer Herkunft für eine sogenannte "Frischzellentherapie" zur Anwendung am Menschen verboten.

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