Freitag, 3.9.2021
EuGH bestätigt Ungarns Umgang mit Fremdwährungsdarlehen mit missbräuchlichen Klauseln

Ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen aufgrund einer missbräuchlichen Klausel über die Wechselkursdifferenz für nichtig zu erklären, sind mit Unionsrecht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ob in einem konkreten Fall ein Vertrag aufrechterhalten werden könne, wenn einige seiner Klauseln für unwirksam erklärt worden sind, sei grundsätzlich anhand der im nationalen Recht vorgesehenen Kriterien zu prüfen.

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