Mittwoch, 21.4.2021
Heide-Park Soltau darf unter strengen Hygieneauflagen öffnen

Die Betreiberin des Heide-Parks Soltau darf ihren Freizeitpark unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts öffnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 20.04.2021 in einem Eilverfahren vorläufig festgestellt. Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass das Öffnungsverbot die Antragstellerin angesichts des von ihr erarbeiteten umfassenden Hygienekonzepts in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG unverhältnismäßig einschränke.

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