Bricht ein Täter seinen Angriff ab, nachdem es das Opfer geschafft hat, ihn aus einer psychischen Ausnahmelage herauszuholen, spricht dies nicht zwingend gegen die Freiwilligkeit seines Rücktritts. Zusätzlich muss feststehen, dass es ihm psychisch unmöglich gewesen wäre, die Tat zu vollenden, wie der Bundesgerichtshof betont hat.
Mehr lesenAnlässlich der bevorstehenden Veröffentlichung der deutschen Corona-Warn-App hat sich die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) zu Wort gemeldet. Man unterstütze die Forderungen aus Opposition und Zivilgesellschaft nach einer Begleitgesetzgebung zur Corona-Warn-App, in der Umfang, Zweck und Grenzen der Datenverarbeitung geregelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestützt werden, heißt es in einer Mitteilung vom 09.06.2020.
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