Mittwoch, 27.5.2020
Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

Im Rahmen eines Einstellungsverfahrens besteht kein allgemeines Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren jedweder Art. Der Arbeitgeber dürfe bei einem Arbeitnehmer vielmehr nur Informationen zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren einholen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz relevant sein könnten, betont das Arbeitsgericht Bonn mit Urteil vom 20.05.2020. Dies gelte auch in einem Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst.

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