Begeht ein Verbandsfußballspieler vorsätzlich ein brutales Foulspiel im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes, so haftet er für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegners. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 19.11.2020 entschieden.
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