Freitag, 21.1.2022
Berücksichtigung nichtstaatlicher Hilfe bei der Abschiebungsprognose

Unterstützungsleistungen vor Ort tätiger nichtstaatlicher Hilfeorganisationen sind bei der Prognose der materiellen Lebensverhältnisse im Abschiebungszielstaat zu berücksichtigen. Dadurch wird laut Bundesverwaltungsgericht erkennbar, ob die Schutzberechtigten wegen ihrer extremen Notlage eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erfahren. Eine derartige Gefahr drohe im Fall von Ungarn aber nicht.

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