Mittwoch, 19.5.2021
Existenzminimum im Heimatland erlaubt Rückführung

Solange das Existenzminimum in einem sicheren Landesteil seines Heimatlandes gesichert ist, darf ein Flüchtling dorthin zurückgeschickt werden. Ein über Art. 3 EMRK hinausgehender wirtschaftlicher Standard muss laut Bundesverwaltungsgericht nicht gewahrt sein. Für die Prognose sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darlegungs- und beweispflichtig.

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Montag, 10.5.2021
Deutschland muss abgeschobenen Flüchtling zurückholen

Deutschland muss einen nach Griechenland abgeschobenen Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Die Bundesrepublik werde "verpflichtet, die umgehende Rückholung des Antragstellers aus Griechenland zu veranlassen", heißt es in dem Beschluss vom 04.05.2021. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl wertete den Beschluss als "Klatsche" für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

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