Mittwoch, 13.5.2020
Italiens Beihilfen für Sardinien anfliegende Fluggesellschaften unionsrechtswidrig

Die von Italien gewährte Beihilfe zugunsten mehrerer Fluggesellschaften, die Sardinien anfliegen, ist rechtswidrig. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden. Die Betreiber der sardischen Flughäfen seien nicht die Begünstigten der Beihilfe, sondern nur die Vermittler zwischen der Autonomen Region Sardinien und den Fluggesellschaften gewesen. Die Fluggesellschaften müssten die staatlichen Beihilfen zurückzahlen.

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