Die Totalüberwachung sämtlicher Flüge, wie sie das Fluggastdatengesetz vorsieht, ist rechtswidrig. Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden fehlt sowohl für innereuropäische Flüge als auch für Flüge in Drittstaaten eine (grundrechtskonforme) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das BKA. Dafür seien Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität nötig.
Mehr lesenLaut Europäischem Gerichtshof erfordert die Achtung der Grundrechte eine enge Auslegung der PNR-Richtlinie, die die dort vorgesehenen Befugnisse zur Erhebung von Fluggastdaten auf das absolut Notwendige beschränkt. Ohne reale und aktuelle oder vorhersehbare terroristische Bedrohung eines Mitgliedstaates seien die Übermittlung und Verarbeitung von PNR-Daten bei EU-Flügen sowie bei Beförderungen mit anderen Mitteln innerhalb der Union unzulässig.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 13. und 15. 05.2020 im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen dem Europäischen Gerichtshof eine Vielzahl von Fragen betreffend das Fluggastdatengesetz vorgelegt. In beiden Verfahren begehren die jeweiligen Kläger die Löschung ihrer sogenannten Fluggastdaten (PNR-Daten), die derzeit durch das Bundeskriminalamt gespeichert werden.
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