Freitag, 1.4.2022
Flamencounterricht ist keine künstlerische Tätigkeit

Dass Flamenco keine Kunst ist, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jüngst in einem Fall entschieden, in dem eine selbstständige Tanzdozentin, die seit 2017 hautberuflich eine Flamencoschule betreibt, auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse geklagt hatte. Die Kasse habe den Antrag zu Recht abgelehnt. Maßgeblich für die Beurteilung sei der wirtschaftliche Schwerpunkt der Tätigkeit. Dieser bestehe bei der Klägerin nicht in eigenen künstlerischen Auftritten, sondern in der Lehre, so die Begründung des Gerichts.

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