Mittwoch, 4.5.2022
Corona-Lockdown: Fitnessstudio muss Beiträge zurückzahlen

Die Betreiberin eines Fitnessstudios muss Beiträge zurückzahlen, die sie während der coronabedingten Schließung von einem Mitglied per Lastschrift eingezogen hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 04.05.2022 (Az.: XII ZR 64/21). Dem Rückzahlungsanspruch könne die Studiobetreiberin insbesondere nicht entgegenhalten, der Vertrag sei dahingehend anzupassen, dass sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um die Zeit, in der das Fitnessstudio geschlossen werden musste, verlängert wird.

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Freitag, 24.9.2021
Fitnessstudio darf Vertrag nicht um Corona-Schließzeit verlängern

Der Betreiber eines Fitnessstudios darf die Vertragslaufzeit eines Mitglieds nicht einseitig per E-Mail um die Schließungszeit im Corona-Lockdown verlängern. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Würzburg hervor, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hinweist. Es gebe weder eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Beiträgen während der Schließmonate noch für die einseitige Vertragsverlängerung.

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Montag, 12.7.2021
Fitnessstudiobeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzuerstatten

Fitnessstudios, die die Mitgliedsbeiträge auch während ihrer behördlich aufgrund der Corona-Pandemie angeordneten Schließung weiter eingezogen haben, müssen diese zurückerstatten. Dies hat das Landgericht Osnabrück in zweiter Instanz bestätigt. Es schloss auch eine Anpassung des Vertrages dahingehend aus, dass sich die Vertragslaufzeit um die behördlich angeordnete Schließungszeit verlängere.

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Donnerstag, 11.3.2021
Fitnessstudio muss Servicegebühr in beworbenen Preis einrechnen

Die Preiswerbung für einen Fitnessstudio-Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden Servicegebühr ist unlauter. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung festgestellt. Der Verletzer könne sich auch nicht darauf berufen, dass sich Wettbewerber ebenso verhielten, so die Richter.

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Mittwoch, 10.3.2021
Tanz um die goldene Hantel

Die Schließung von Fitnessstudios durch die baden-württembergische Corona-Verordnung scheitert nicht an der Glaubensfreiheit: Die "Kirche des Bizeps" ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Religionsparodie und wird nicht von Art. 4 GG geschützt. Grenze der Kreativität sei für Anwälte auch bei einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren in eigener Sache die Wahrheitspflicht als Organ der Rechtspflege. 

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Auch Outdoor-Trainingsanlage eines Fitnessstudios zu schließen

Der Umstand, dass Fitnessgeräte vorübergehend nach draußen verlagert werden, ändert nichts daran, dass es sich bei dem gewerblichen, an die Bestandsmitglieder gerichteten Angebot um den Betrieb eines Fitnessstudios für den Publikumsbetrieb handelt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Bremen die Schließung einer Outdoor-Trainingsanlage durch das Ordnungsamt bestätigt. Die Betreiberin eines Fitnessstudios, das wegen Corona geschlossen ist, hatte ihre Geräte kurzerhand auf dem Parkplatz vor dem Studio aufgebaut.

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Montag, 22.2.2021
Fitness- und Tattoostudios bleiben in Baden-Württemberg vorerst geschlossen

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat Eilanträge eines Fitnessstudiobetreibers und des Inhabers eines Tattoostudios gegen die coronabedingte Untersagung ihres Betriebs abgelehnt. Das Verbot in der Corona-Landesverordnung sei angesichts einer bundesweiten 7-Tages-Inzidenz von über 50 voraussichtlich rechtmäßig. Ohne Belang sei, dass der Schwellenwert in Baden-Württemberg inzwischen unterschritten wird.

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Freitag, 5.2.2021
Individualsport in Fitnessstudio zulässig

Der Betrieb eines Fitnessstudios ist zulässig, wenn die Nutzung auf Individualsport beschränkt ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden. Es verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, Fitnessstudios anders als Sport auf anderen Sportanlagen zu behandeln, auf denen Individualsport nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung zulässig sei.

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Dienstag, 2.2.2021
Fitnessstudios dürfen während Corona an Einzelpersonen untervermietet werden

Die Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen verstößt nicht gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung. Das mit dem herkömmlichen Betrieb eines Fitnessstudios einhergehende Infektionsrisiko werde durch ein solches Betriebskonzept gerade verhindert, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem Eilverfahren.

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Donnerstag, 17.12.2020
Teilnahme an Firmen-Fitnessprogramm kann steuerfrei sein

Die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmen-Fitnessprogramm teilnehmen können. Dies zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Für die Grenze maßgeblich sei der monatliche Zufluss an die Mitarbeiter auch dann, wenn der Arbeitgeber bei den Studios einjährige Trainingslizenzen erwirbt.

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Freitag, 27.11.2020
Outdoor-Training in Kleingruppen bleibt vorerst verboten

Ein Fitnesstrainer ist beim Oberverwaltungsgericht Münster mit seinem Eilantrag gescheitert, die Coronaschutzverordnung außer Vollzug zu setzen, soweit sie den Betrieb eines Outdoor-Sportangebots für kontaktloses Training in Kleingruppen mit bis zu 12 Teilnehmern plus Trainer untersagt. Das OVG bestätigte damit seine Entscheidung vom 13.11.2020 zum Verbot des Freizeit- und Amateursports.

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Donnerstag, 12.11.2020
Gericht moniert bayerische Lockdownregeln für Individualsport - Regierung reagiert schnell

Der Verwaltungsgerichtshof München hatte am 13.11.2020 entschieden, dass in Bayern Fitnessstudios coronabedingt vorläufig nicht mehr vollständig schließen müssen, sondern wie andere Einrichtungen des Freizeitsports beschränkt genutzt werden dürfen. Alles andere verstoße gegen den Gleichheitssatz. Noch am gleichen Abend beschloss die Landesregierung eine Nachschärfung der Regeln - die Studios müssen weiter geschlossen bleiben.

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Mittwoch, 11.11.2020
Eilantrag gegen Schließung mehrerer Fitnessstudios erfolgreich

Eine Betreiberin mehrerer Fitnessstudios hat sich erfolgreich gegen das in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung geregelte Verbot gewandt, ihre Betriebe für den Publikumsverkehr zu öffnen. Die im Infektionsschutzgesetz in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG geregelte Generalklausel genüge für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes nicht mehr, stellte das Verwaltungsgericht Hamburg in dem Eilverfahren klar.

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Montag, 8.6.2020
Beendigung eines Fitnessstudiovertrages wegen verschlechterter Gesundheit

Die außerordentliche, fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrages ist wirksam, wenn der Kunde an einer Erkrankung leidet, die ihm die Inanspruchnahme wesentlicher Leistungen auf unbestimmte Zeit unmöglich macht. Wie das Amtsgericht Frankenthal am 05.06.2020 entschied, seien dabei Vorerkrankungen jedenfalls nicht hinderlich, wenn die Beschwerden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bestanden und das Auftreten nicht vorhersehbar war.

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Montag, 25.5.2020
Hamburger Fitnessstudios bleiben in der Zwangspause

In Hamburg ist die Betreiberin eines Fitnessstudios erfolglos gegen dessen coronabedingte Schließung vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stellte in dem Eilverfahren klar, dass Fitnessstudios wegen der dort bestehenden erhöhten Infektionsgefahr auch vor dem Hintergrund gesunkener Fallzahlen weiter geschlossen bleiben dürfen. Dies verstoße weder gegen den Verhältnismäßigkeits- noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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Fitnessstudios in Brandenburg müssen wegen Corona noch geschlossen bleiben

In Brandenburg dürfen Fitnessstudios noch immer nicht öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes enthaltene Verbot in zwei unanfechtbaren Eilbeschlüssen bestätigt. Es sei im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Schutzes von Leben und Gesundheit sowie des dem Verordnungsgeber bei noch unsicherer Tatsachengrundlage zustehenden Einschätzungsspielraums gegenwärtig noch verhältnismäßig.

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Freitag, 15.5.2020
Fitnessstudio in Niedersachsen bleibt geschlossen

Die durch die Niedersächsische Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Fitnessstudios wird nicht außer Vollzug gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 14.05.2020 einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Der Verweis der Fitnessstudiobetreiberin auf ihr Abstands- und Hygienekonzept überzeugte das Gericht nicht. Auch ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sei nicht erkennbar.

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