Die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmen-Fitnessprogramm teilnehmen können. Dies zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Für die Grenze maßgeblich sei der monatliche Zufluss an die Mitarbeiter auch dann, wenn der Arbeitgeber bei den Studios einjährige Trainingslizenzen erwirbt.
Mehr lesenEin Fitnesstrainer ist beim Oberverwaltungsgericht Münster mit seinem Eilantrag gescheitert, die Coronaschutzverordnung außer Vollzug zu setzen, soweit sie den Betrieb eines Outdoor-Sportangebots für kontaktloses Training in Kleingruppen mit bis zu 12 Teilnehmern plus Trainer untersagt. Das OVG bestätigte damit seine Entscheidung vom 13.11.2020 zum Verbot des Freizeit- und Amateursports.
Mehr lesenDer Verwaltungsgerichtshof München hatte am 13.11.2020 entschieden, dass in Bayern Fitnessstudios coronabedingt vorläufig nicht mehr vollständig schließen müssen, sondern wie andere Einrichtungen des Freizeitsports beschränkt genutzt werden dürfen. Alles andere verstoße gegen den Gleichheitssatz. Noch am gleichen Abend beschloss die Landesregierung eine Nachschärfung der Regeln - die Studios müssen weiter geschlossen bleiben.
Mehr lesenEine Betreiberin mehrerer Fitnessstudios hat sich erfolgreich gegen das in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung geregelte Verbot gewandt, ihre Betriebe für den Publikumsverkehr zu öffnen. Die im Infektionsschutzgesetz in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG geregelte Generalklausel genüge für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes nicht mehr, stellte das Verwaltungsgericht Hamburg in dem Eilverfahren klar.
Mehr lesenDie außerordentliche, fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrages ist wirksam, wenn der Kunde an einer Erkrankung leidet, die ihm die Inanspruchnahme wesentlicher Leistungen auf unbestimmte Zeit unmöglich macht. Wie das Amtsgericht Frankenthal am 05.06.2020 entschied, seien dabei Vorerkrankungen jedenfalls nicht hinderlich, wenn die Beschwerden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bestanden und das Auftreten nicht vorhersehbar war.
Mehr lesenIn Hamburg ist die Betreiberin eines Fitnessstudios erfolglos gegen dessen coronabedingte Schließung vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stellte in dem Eilverfahren klar, dass Fitnessstudios wegen der dort bestehenden erhöhten Infektionsgefahr auch vor dem Hintergrund gesunkener Fallzahlen weiter geschlossen bleiben dürfen. Dies verstoße weder gegen den Verhältnismäßigkeits- noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Mehr lesenIn Brandenburg dürfen Fitnessstudios noch immer nicht öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes enthaltene Verbot in zwei unanfechtbaren Eilbeschlüssen bestätigt. Es sei im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Schutzes von Leben und Gesundheit sowie des dem Verordnungsgeber bei noch unsicherer Tatsachengrundlage zustehenden Einschätzungsspielraums gegenwärtig noch verhältnismäßig.
Mehr lesenDie durch die Niedersächsische Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Fitnessstudios wird nicht außer Vollzug gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 14.05.2020 einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Der Verweis der Fitnessstudiobetreiberin auf ihr Abstands- und Hygienekonzept überzeugte das Gericht nicht. Auch ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sei nicht erkennbar.
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