Dienstag, 26.5.2020
AOK-Bonus für Kauf eines Fitnessarmbands auch für Kauf eines Smartphones auszuzahlen

Ein bei der AOK Plus gesetzlich Versicherter hat auch dann Anspruch auf Erhalt eines für den Erwerb eines Fitnesstrackers versprochenen Bonus, wenn er sich ein Smartphone zulegt, mit dem Gesundheitsdaten wie Schritte, Puls, Kalorienverbrauch und zurückgelegte Distanz gleichermaßen erfasst werden können. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 15.05.2020 entschieden.

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