Mittwoch, 20.1.2021
EU-Steuerrichtlinie gilt nicht für jede Firmenwagen-Überlassung

Die Überlassung von Firmenwagen für den privaten Gebrauch darf nicht generell der Mehrwertsteuer unterworfen werden. Die Regeln des EU-Mehrwertsteuersystems gölten nur dann, wenn es sich bei der Überlassung des Wagens um eine Dienstleistung gegen Entgelt handelt, stellt der Europäische Gerichtshof dazu auf eine Anfrage des Finanzgerichts des Saarlandes klar.

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