Eine Entschädigung für eine Flugverspätung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Passagier sein Ticket über einen reduzierten Firmentarif erworben hat. Im Gegensatz zu Sondertarifen für Mitarbeiter der Fluggesellschaft entsteht bei Rahmenverträgen von Firmenkunden laut Bundesgerichtshof kein abgeschlossener Kreis von Berechtigten. Damit seien die Angebote öffentlich zugänglich.
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