Mittwoch, 3.11.2021
Bei Teilhandverlust Anspruch auf Finger-Handprothese aus Silikon möglich

Gesetzlich Krankenversicherte mit Teilhandverlust haben einen Anspruch auf Versorgung mit einer individuellen Finger-Handprothese aus Silikon, wenn damit eine erhebliche funktionelle Verbesserung bewirkt wird. Dies hat das Landessozialgericht Darmstadt entschieden und eine Krankenkasse entsprechend verurteilt.

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