Käufer, die einen gebrauchten VW-Diesel mit Schadsoftware erworben und den Pkw teilweise mit einem Kredit bei der VW-Bank finanziert haben, können diese Finanzierungskosten im vollen Umfang zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Betroffene seien grundsätzlich so zu stellen, als ob sie das Fahrzeug nie gekauft hätten. Das implizierte, dass sie den Kauf nie mit einem Darlehen der VW Bank finanziert hätten.
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