Freitag, 1.10.2021
Tonnagebesteuerung: Fiktion des Gewerbeertrags erfasst nicht Gewerbebetrieb

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die Gewerbesteuer nach der Tonnagebesteuerung zählen Sondervergütungen, die nach Einstellung der werbenden Tätigkeit entstehen, nicht zum fiktiven Gewerbeertrag im Sinn von § 7 Satz 3 Alt. 1 GewStG. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Die Vorschrift fingiere lediglich den Gewerbeertrag, nicht aber einen Gewerbebetrieb. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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