Donnerstag, 10.11.2022
Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig

Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStG) ist laut Finanzgericht Köln zulässig. Mit dem InvStG habe der Gesetzgeber einen Systemwechsel in der Fondsbesteuerung vollzogen und die Investmentbesteuerung ab 2018 grundlegend neu konzipiert. Zugleich seien Übergangsregelungen geschaffen worden. Etwaige durch den Systemwechsel auftretende Übergangseffekte seien hinzunehmen.

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