Dienstag, 13.7.2021
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht begründet keinen Abzug niederländischer Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge

Die Behandlung des im Ausland lebenden Ehepartners nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig rechtfertigt keinen Abzug der mit seiner Einnahmeerzielung im Ausland zusammenhängenden Sonderausgaben bei der deutschen Besteuerung. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit zwei Urteilen entschieden. Gegen eines der beiden Urteile ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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