Dienstag, 26.1.2021
15-km-Regel in Bayern vorläufig außer Vollzug

Die aktuell geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in FFP2-Qualität beim Einkaufen oder bei der Benutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs ist nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zu beanstanden. Sehr wohl zu beanstanden sei aber das Verbot touristischer Tagesausflüge (15-km-Regel), weil die Regelung zu unbestimmt sei.

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