Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Streit um hypothetisch festsetzungsverjährte Anschlussbeiträge entschieden. Ein Wasserverband darf demnach keine von einem Vorgänger nicht erhobenen Anschlussbeiträge festsetzen, wenn es auf die Forderung zwar bereits gezahlte, nicht aber hypothetisch verjährte Beiträge anrechnet. Dies widerspreche dem Gleichheitssatz. Nun muss die Vorinstanz noch einmal entscheiden.
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