Donnerstag, 27.1.2022
Nach erfolglosem Eilantrag: Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel können beginnen

Die Stadt Fehmarn ist mit ihrem Versuch gescheitert, den Beginn der Bauarbeiten am Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung im Weg des Eilrechtsschutzes zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sprach der Stadt, die das vom Vorhabenträger vorgelegte Rettungs- und Notfallkonzept für unzureichend hält, einen Anspruch auf Einschreiten der zuständigen Behörde ab. Denn das dem Vorhabenträger auferlegte Rettungs- und Notfallkonzept diene allein dem Schutz von Allgemeininteressen.

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