Mittwoch, 28.9.2022
Preisanpassungsklausel im Fernwärmelieferungsvertrag

Ein Energielieferant hat nicht nur das Recht, sondern – soweit im Kundeninteresse erforderlich – auch die Pflicht,  unwirksam gewordene Preisanpassungsklauseln regelmäßig an die Gesetzeslage anzupassen, um einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kunden und Versorger zu schaffen. Die 2019 erfolgte Einführung einer Preisanpassungsklausel für den Arbeitspreis durch einen Berliner Fernwärmeversorger ist damit grundsätzlich zulässig. Ihre Wirksamkeit muss aber – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Sachverständigen – näher geprüft werden, betonte der Bundesgerichtshof.

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Donnerstag, 2.6.2022
BGH entscheidet erneut über Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen befasst. Er hat entschieden, dass Energieversorger bei der Preisgestaltung neben der Kostenentwicklung auch die "jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt" angemessen berücksichtigen müssen. Konkret können die klagenden Verbraucher mangels Überzahlung trotz der rechtswidrigen Preisgestaltung nur einen Teil der Bereitstellungskosten zurückverlangen.

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