Donnerstag, 16.12.2021
Übernachtung in fensterlosem BoxHotel nur für drei Nächte

Die Betreiberin des BoxHotels in Hannover ist mit einer Klage gegen die Nebenbestimmung der ihr erteilten Baugenehmigung gescheitert, mit der die unterbrechungsfreie Übernachtungsdauer pro Gast auf maximal drei aufeinanderfolgende Nächte begrenzt ist. Das Verwaltungsgericht Hannover verwies in seinem Urteil auf die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der bei längerem Aufenthalt nicht auf eine natürliche Belichtung der Räume verzichtet werden könne.

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Dienstag, 18.5.2021
Für nur kurzzeitige Aufenthalte dürfen Hotelzimmer auch fensterlos sein

Hotelzimmer ohne Fenster sind zum kurzfristigen Aufenthalt zulässig. Die höchstzulässige Dauer des Aufenthalts beträgt aber drei Übernachtungen, dies muss die Stadt Hannover durch Beschränkung der baurechtlichen Zulassung sicherstellen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, die die Stadt grundsätzlich verpflichtet hatte, ein Hotel mit fensterlosen Zimmern baurechtlich zu genehmigen.

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