Heute tritt ein Gesetz in Kraft, das das deutsche Strafrecht in mehreren Punkten fortentwickelt. Verbessert wird der strafrechtliche Schutz gegen sogenannte Feindeslisten (§ 126a StGB). Der neue Straftatbestand des § 176e StGB stellt Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern unter Strafe. Der neue Straftatbestand "Verhetzende Beleidigung" des § 192a StGB verbessert den strafrechtlichen Schutz vor Herabwürdigung aufgrund nationaler, rassischer, religiöser oder ethnischer Herkunft, der Weltanschauung, der Behinderung oder der sexuellen Orientierung.
Mehr lesenDie Bundesregierung will mit einer neuen Strafvorschrift vor Einschüchterungsversuchen schützen und einem Klima der Angst entgegenwirken. Sie hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten beschlossen. Damit werde eine weitere Maßnahme umgesetzt, die der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen hat, teilte das Bundesjustizministerium mit.
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