Die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Daten vermeintlicher politischer Gegner soll ein eigener Straftatbestand werden. Ein entsprechender Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Neuregelung liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Das Vorhaben ist Teil eines Anfang Dezember 2020 vom Kabinett verabschiedeten 89-Punkte-Plans zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
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