Donnerstag, 24.3.2022
VG Schleswig beschäftigt sich mit Zweitwohnungssteuersatzungen von Fehmarn und Tönning

Die von der Stadt Fehmarn für die Jahre 2019 und 2020 erhobene Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Die zugrunde liegende Zweitwohnungssteuersatzung vom Dezember 2019 verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die von der Stadt Tönning für die Jahre 2019 bis 2021 erhobene Zweitwohnungssteuer erachtete das VG hingegen für rechtmäßig. Die Kammer hat gegen beide Urteile die Berufung zugelassen.

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