Montag, 17.5.2021
Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Steuererklärung

Ergeht aufgrund eines fehlerhaften Eintrags in der Einkommensteuererklärung ein falscher Bescheid, kann keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist gewährt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger versehentlich weitere Werbungskosten als AfA geltend gemacht.

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