Mittwoch, 6.5.2020
BGH hebt Verurteilung ehemaliger AfD-Vorsitzender Petry wegen fahrlässigen Falscheids auf

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry wegen fahrlässigen Falscheids aufgehoben. Dies geht aus einem Beschluss vom 14.04.2020 hervor. Das Landgericht Dresden hatte Petry nach § 161 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, im Wahlprüfungsverfahren um die Wahl zum Sächsischen Landtag 2014 falsch ausgesagt zu haben. Mit der Aufhebung des Urteils hat der BGH die Angeklagte freigesprochen (§ 354 Abs. 1 StPO), da weitergehende, einen Schuldspruch tragende Feststellungen durch ein neues Tatgericht auszuschließen seien. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen (Az.: 5 StR 424/19).

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