Die Drehbuchautorin Anika Decker darf Einblick nehmen in die Einnahmen von Til Schweigers Kinohits “Keinohrhasen“ und “Zweiohrküken“. Das Landgericht Berlin gab ihrer Stufenklage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin beziehungsweise einen Film- und Medienkonzern auf Auskunft über die Erträge statt. Die Autorin will eine weitere Beteiligung an den Erträgen auf Basis des "Fairnessparagrafen" einklagen.
Mehr lesen