Donnerstag, 18.2.2021
Taschenrechner am Steuer verboten

Das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt erfüllt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO und ist deshalb bußgeldbewehrt. Dies hat der Bundesgerichtshof auf eine Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm entschieden. Ein Taschenrechner sei ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.

Mehr lesen